Der SPK-Prozess, Karlsruhe
Im Prozess um das Sozialistische Patientenkollektiv (SPK) in Karlsruhe waren die Ärzte Dr. Wolfgang Huber und Dr. Ursula Huber sowie Axel Achterath wegen des Vorwurfs der kriminellen Vereinigung angeklagt …
Im Prozess um das Sozialistische Patientenkollektiv (SPK) in Karlsruhe waren die Ärzte Dr. Wolfgang Huber und Dr. Ursula Huber sowie Axel Achterath wegen des Vorwurfs der kriminellen Vereinigung angeklagt …
Margit Schiller wurde zunächst als RAF Mitglied festgenommen, unter dem Vorwurf, den Polizeibeamten Lembke erschossen zu haben. Dieser Vorwurf wurde nicht aufrechterhalten …
Während der Olympischen Spiele 1972 in München verübten militante Mitglieder der PLO einen Anschlag auf die israelische Olympiamannschaft und nahmen diese als Geiseln …
Der Schriftsteller Ernst Schnabel war der Librettist von Hans Werner Henzes Oratorium „Das Floß der Medusa“. Text und Musik waren Che Guevara gewidmet …
Die Zeitschrift Konkret hatte eine ihrer Ausgaben dem „Angriffsziel DDR“ gewidmet. Anhand von Erklärungen, Dokumenten und Aussagen aus dem Verteidigungsministerium sollte nachgewiesen werden, dass die Bundeswehr vorbereitet sei, die DDR anzugreifen …
Der Anwalt Horst Mahler, der in Berlin die Mitglieder des SDS und der APO verteidigte, war das Feindziel der Springer Zeitungen und der politischen Führung. Der Axel Springer Verlag hatte bereits einen Zivilprozess geführt, in dem Mahler …
Bei der Demonstration gegen den Axel Springer Verlag als Folge des Mordanschlags auf Rudi Dutschke hatte die Journalistin Ulrike Meinhof ihr Kraftfahrzeug unweit der Demonstration abgestellt und war dann zum Ort des Geschehens geeilt …
Gegen die Prozesse, die wegen der Osterdemonstrationen gegen das Verlagshaus Axel Springer geführt wurden, kam es im Gerichtssaal zu Protesten, bei denen u.a. Ursula Seppel beteiligt war …
Im Zuge der Blockade der Auslieferung von Springer Tageszeitungen aus dem Verlagsgebäude hatte sich auch der Student Dietmar Schmidt vor die Ausfahrt gestellt …
1969 inszenierten die Künstler Dieter Glasmacher und Werner Nöfer einen Faschingsball im Kunstverein Hamburg, den sogenannten Mixed-Media-Ball. Sie wurden wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ (Obszönität) angeklagt …