1972-73

Der SPK-Prozess, Karlsruhe

Im Prozess um das Sozialistische Patientenkollektiv (SPK) in Karlsruhe waren die Ärzte Dr. Wolfgang Huber und Dr. Ursula Huber sowie Axel Achterath wegen des Vorwurfs der kriminellen Vereinigung angeklagt. Die Anti-Psychiatrie-Gruppe vertrat den Standpunkt, nicht der Patient, sondern die Gesellschaft sei krank. Die Gesellschaft müsse daher bekämpft werden. In Anlehnung an die RAF drohten sie mit dem bewaffneten Kampf.

Sie waren die Ersten, die in der Hauptverhandlung jede Art von Mitwirkung verweigerten. Aufgrund ihres Verhaltens wurden sie aus dem Saal getragen.

Verteidiger waren Eberhard Becker aus Heidelberg, Kurt Groenewold aus Hamburg, sowie die Anwälte Ottmar Bergmann und Demski aus Frankfurt. Die Verteidigung argumentierte, das SPK sei eine Gruppe, die gegen „die herrschende Psychiatrie“ angetreten sei. Keinesfalls handele es sich um eine kriminelle Vereinigung.

Aus Protest gegen die Zwangsmaßnahmen des Gerichts gegen die Angeklagten verließen die Anwälte den Saal. Daraufhin wurden Pflichtverteidiger berufen. Die SPK-Mitglieder wurden zu hohen Strafen verurteilt.