Margit Schiller, 1972
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1972-73

Prozess gegen Margit Schiller, Hamburg

Margit Schiller wurde zunächst als RAF Mitglied festgenommen, unter dem Vorwurf, den Polizeibeamten Lembke erschossen zu haben. Dieser Vorwurf wurde nicht aufrechterhalten. Der tatsächliche Schütze, RAF-Mitglied Gerhard Müller, später ein Kronzeuge des Bundeskriminalamtes, wurde deshalb nie angeklagt. Nach der Festnahme wurde Margit Schiller zwangsweise durch die Polizei auf einer Pressekonferenz vorgeführt. Sie wehrte sich derart heftig, dass man sie zurückführen musste. Gegen die Strafanzeige von Kurt Groenewold brachte die Polizei vor, man habe bessere erkennungs­dienstliche Fotos benötigt und sie deshalb zwangsweise der Presse vorgeführt. Tatsächlich war sie wie eine Trophäe gezeigt worden. Das Verfahren wegen Körperverletzung wurde eingestellt. Margit Schiller wurde gemäß § 129a StGB wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und nach dem Urteil zunächst freigelassen.

Mitverteidiger war Armin Golzem, Frankfurt a. Main.

Im Herbst 1973 ging Margit Schiller erneut in den Untergrund. Am 4. Februar 1974 wurde sie mit anderen festgenommen und 1975 verurteilt.