1972-73

Ausweisungs- und Strafverfahren gegen Palästinenser, Hamburg

Während der Olympischen Spiele 1972 in München verübten militante Mitglieder der PLO einen Anschlag auf die israelische Olympiamannschaft und nahmen diese als Geiseln. Beim Befreiungsversuch durch die deutsche Polizei kamen alle Geiseln und die meisten der Entführer ums Leben.

Als Reaktion auf diesen Anschlag wurden zahlreiche Palästinenser, die mit der PLO in Zusammenhang gebracht werden konnten, aus der Bundesrepublik ausgewiesen. Dabei genügte es bereits die palästinensische Fahne gezeigt zu haben.

Zur Vorbereitung der Verteidigung der Hamburger Strafverfahren flog Kurt Groenewold 1972 in den Libanon, nach Beirut und Damaskus um die Gespräche mit den Mandanten fortzusetzen und Informationen einzuholen. Kurt Groenewold machte geltend, daß die Ausweisungen aus Gründen der politischen Symbolik erfolgten und nicht weil Einzelne eine Gefahr darstellten und mit bewaffneten Aktionen zu tun hätten. In den Prozessen argumentierte er mit der historischen Entwicklung im Nahen Osten und mit dem Schicksal der Palästinenser als Vertriebene.

In den meisten Prozessen bestätigen die Verwaltungsgerichte die Ausweisung unter Berufung auf einen Verfassungsschutzbeamten, der zwar keine konkreten Informationen gab, jedoch Einschätzungen zur Gesinnung der Angeklagten. In dieser Angelegenheit wollte das Gericht vom Staat keine strengen Beweismittel verlangen, sondern ließ die Vermutung genügen: die sogenannte „abstrakte Gefahr.“ In allen Fällen wurde sofortige Abschiebung angeordnet, damit diese nicht durch Einlegung von „Rechtsmitteln“ vereitelt werden konnte.

Vergl. Politische Justiz. Dokumentation über den Ausweisungsterror an Palästinensern. Hrsg. Kurt Groenewold u.a., Hamburg, 1972.