1969

Prozess gegen Klaus-Rainer Röhl, Hamburg

Die Zeitschrift Konkret hatte eine ihrer Ausgaben dem „Angriffsziel DDR“ gewidmet. Anhand von Erklärungen, Dokumenten und Aussagen aus dem Verteidigungsministerium sollte nachgewiesen werden, dass die Bundeswehr vorbereitet sei, die DDR anzugreifen.

Aufgrund einer Anzeige des Verteidigungsministeriums erfolgte Anklage wegen Wehrkraftzersetzung gegen den Herausgeber der Zeitschrift, Klaus-Rainer Röhl, der jedoch nicht Verfasser der Texte war. Röhl berief als Verteidiger Friedrich Karl Kaul aus Ost-Berlin, als Vertreter der alten kommunistischen Linken, und Kurt Groenewold, als Vertreter der bürgerlichen neuen Linken. Das Gerichtsverfahren endete bereits am ersten Tag. Die Verteidiger stellten Beweisanträge, die die Behauptungen der Konkret-Texte bestätigen sollten. Der Vorsitzende des Gerichts unterbrach den Prozess, um sich auf diese Anträge vorzubereiten. Das Verfahren wurde eingestellt.