Axel Caesar Springer
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1969

Prozess gegen Horst Mahler, Berlin

Der Anwalt Horst Mahler, der in Berlin die Mitglieder des SDS und der APO verteidigte, war das Feindziel der Springer Zeitungen und der politischen Führung. Der Axel Springer Verlag hatte bereits einen Zivilprozess geführt, in dem Mahler zu Schadensersatz wegen der Teilnahme an einer Demonstration gegen das Verlagsgebäude verurteilt worden war. Im Zusammenhang mit den beiden großen Demonstrationen gegen Springer zu Ostern 1968 warf die Staatsanwaltschaft Mahler Rädelsführerschaft, Landfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt vor. Zeugen gegen ihn waren Polizisten sowie Journalisten, die das Geschehen von den Fenstern des Verlagshauses aus beobachtet hatten. Als Zeugen der Verteidigung riefen die Anwälte Kurt Groenewold und Otto Schily den Regierenden Bürgermeister Klaus Schütz und seinen Vorgänger Heinrich Albertz auf, Zusammenhänge mit der Pressekampagne um demonstrierende Studenten und Rudi Dutschke zur Kenntnis zu bringen. Auch Axel Springer selbst wurde von Verteidigern als Zeuge geladen und gehört. Die Verteidiger Otto Schily und Kurt Groenewold ließen zahlreiche Auszüge aus Springer-Zeitungen und Erklärungen von Politikern verlesen, in denen die studentischen Demonstranten als „kriminell“, „als kriminelle Vereinigung“ oder „Zerstörer der Freundschaft mit der USA“ angegriffen wurden. Insbesondere Rudi Dutschke wurde in einer Weise zum Angriffsziel, das die Vermutung nahe lag, Bachmann habe dies als Aufforderung zu einem Mordanschlag aufgefasst. Mahler wurde in einem Fall verurteilt, im anderen freigesprochen.