1969

Prozess gegen Ulrike Meinhof, Berlin

Bei der Demonstration gegen den Axel Springer Verlag als Folge des Mordanschlags auf Rudi Dutschke hatte die Journalistin Ulrike Meinhof ihr Kraftfahrzeug unweit der Demonstration abgestellt und war dann zum Ort des Geschehens geeilt. Sie wurde wegen Landfriedensbruch angeklagt.

Später erklärte sie im Audimax der Technischen Universität Berlin, dass das Anzünden eines einzelnen LKW ein Verbrechen sei, das Anzünden von mehreren jedoch eine politische Tat. „Wenn Autos mit Springer Zeitungen brennen, so ist das eine politische Aktion.“ (zitiert in Berliner Anzeiger, 14. April 1968).

Kurt Groenewold als Anwalt berief als Zeugen den Journalisten Stefan Aust, der ebenfalls bei der Demonstration anwesend gewesen war. Aust bestätigte Meinhofs Aussage, als Journalistin tätig gewesen zu sein. Sie wurde freigesprochen.