Karl Heinz Roth stellt sich mit KG, 1969
© Günther Zint

1968

Haftbefehl gegen Karl Heinz Roth, Hamburg

Karl Heinz Roth war Sprecher des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) in Hamburg. Bei der Demonstration am 1. Mai vor dem Hamburger Rathaus geriet eine Gruppe in den Bereich der Bannmeile. Grund der Demonstration war die in der Diskussion stehende Notstandsverfassung. Roth wurde als Rädelsführer und Bannmeilenverletzer festgenommen, vom Haftrichter jedoch freigelassen. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde der Haftbefehl wieder hergestellt. Roth hielt sich ein Jahr lang verborgen. Trotzdem erschien er häufiger auf politischen Veranstaltungen u.a. zu Diskussionen im Zusammenhang mit den geplanten Notstandsgesetzen, bei denen er sich zum Podium begab, worauf der damalige Justizsenator und spätere Bürgermeister Peter Schulz fluchtartig die Veranstaltung verließ. Nach Verhandlungen seines Anwalts Kurt Groenewold mit der Polizei stellte er sich und wurde sofort freigelassen.