197-73

Prozess Hausbesetzung Ekhofstrasse, Hamburg

Aus Protest gegen die Abrisspolitik der Bewobau/Neue Heimat hatte eine Gruppe von jungen Leuten, u.a. Karl-Heinz Dellwo, ein leerstehendes Gebäude besetzt, das schließlich von der Polizei geräumt worden war. Das Landgericht verurteilte wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil später auf und sprach im Sinne der Staatsanwaltschaft von einer kriminellen Vereinigung, aufgrund des Umstands, dass die Verurteilten sich während ihrer Haft mit den RAF-Gefangenen solidarisiert hatten.

Die Verteidigung thematisierte durch Beweisanträge und Erklärungen die Abrisspolitik der Neuen Heimat, die darin bestand, Altbausubstanz zugunsten von Neubauten abzureißen und auf diese Weise noch bewohnbare Gebäude aus dem Verkehr zu ziehen. Durch diesen Prozess geriet das Verfahren, neue Stadtteile in den alten Bestand zu bauen, stark in die Kritik. Als Folge gingen die Behörden mit dem Abriss von alten Gebäuden sehr viel vorsichtiger um. Die Verteidigung hatte außerdem die Unverhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes gegen die Demonstranten hervorgehoben.

Viele der Angeklagten waren noch Schüler und hatten mit RAF-Gedanken nichts zu tun. Einige der Gefangenen in U-Haft sind allerdings später zur RAF gestoßen.