Konrad Kujau, KG und Gesine Frömming
© Hans-Peter Kruse, München

1982-84

Prozess gegen Konrad Kujau, Hitlertagebuchfälscher, Hamburg

1983 hatte der Stern angebliche „Hitlertagbücher“ veröffentlicht und dies mit der Behauptung gekrönt, die deutsche Geschichte müsse „umgeschrieben“ werden.

Die Anklage richtete sich gegen den Stern-Journalisten Gerd Heidemann, der die Tagebücher für den Stern von dem Fälscher Konrad Kujau gekauft hatte, und gegen diesen selbst.

Insgesamt hatte der Stern mehr als DM 9 Mio. gezahlt, davon hatte Kujau nach Feststellung des Gerichts ca. DM 1,5 Mio. erhalten. Der Vorwurf lautete auf Betrug.

Kurt Groenewold als Verteidiger von Kujau machte die besondere Verantwortung der Presse allgemein und damit der Stern-Redaktion geltend, die bewusst nicht den Politiker, sondern den Privatmann Hitler mit einer solchen Veröffentlichung herausgestellt hatte, ohne Rücksicht auf Plausibilität und unter Vernachlässigung der urheberrechtlichen Grundlagen.

Die Verteidigung betonte die Prüfungspflicht und bezweifelte, dass eine durch Täuschung hervorgerufene Vermögensverfügung erfolgt sei. Der Stern habe die Gefahr der Fälschung in Kauf genommen.

Schon vor Beginn hatte der Prozess großes öffentliches Aufsehen erregt.

Die damalige Hamburger Justizsenatorin Eva Leitheuser warnte sogar vor einem „Schauprozess“. Ein erstaunlicher Begriff in diesem Zusammenhang, da es sich bei Schauprozessen um staatliche Veranstaltungen gegen politische Angeklagte handelt.

Die Verteidigung führten Kurt Groenewold und Gesine Frömming gemeinsam für Konrad Kujau. Beide Angeklagte wurden verurteilt. Konrad Kujau wurde wegen einer Krebserkrankung vorzeitig aus der Haft entlassen.