Wilfried Schulz, der König von St. Pauli (2.v.r.)
© Jürgen Lische

1982-84

Prozess gegen Wilfried Schulz, Hamburg 1983

Wilfried Schulz wurde in Hamburg als „König von St. Pauli“ bezeichnet. Lange Jahre war er im Milieu eine maßgebliche Figur. 1982, im Jahr seiner Festnahme, war er Betreiber des „Café Chérie“ am Steindamm und trat als Veranstalter von Boxwettkämpfen hervor. In diesem Zusammenhang hatte er Kontakt zu US-amerikanischen Boxveranstaltern, die die Polizei der Mafia zurechnete. Die Festnahme von Schulz wurde als Großtat im Kampf gegen die organisierte Kriminalität (OK) bezeichnet. Die Hauptverhandlung erbrachte keine Anhaltspunkte für die Beteiligung an der organisierten Kriminalität.

Die Verurteilung erfolgte schließlich wegen Steuerhinterziehung und Förderung der Prostitution. Diese sah das Gericht darin gegeben, dass Schulz durch das Café Chérie „fördernde Bedingungen“ geschaffen habe.

Da die Ermittlungsbehörde Schulz von Anfang an öffentlich mit organisierter Kriminalität in Zusammenhang gebracht hatte, sah die Verteidigung ihre Aufgabe in Sonderheit darin, immer wieder, auch in den Medien, auf den Mangel an tatsächlichen Grundlagen für diese Behauptung hinzuweisen.

Mitverteidiger war Dr. Thomas Marx, Experte für Steuerrecht.