1968

Demonstrationen gegen das Verlagshaus Springer, Hamburg

Nach dem Mordanschlag auf Rudi Dutschke am 14. April 1968 kam es an den folgenden Tagen zu den ersten Demonstrationen gegen das Verlagshaus Axel Springer. Zahlreiche Teilnehmer wurden wegen Landfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt verhaftet, wobei der Widerstand sich in der Regel gegen die Festnahme bezogen hatte.

Nach der Festnahme von Karl Heinz Roth galt Günther Schmiedel als Führer der Aktivisten des SDS in Hamburg. Dies entsprach nicht seiner tatsächlichen Stellung, da er weder Student noch Mitglied des SDS war. Die Hamburger Justiz baute den Prozess zu einem Musterprozess gegen die APO auf und bereitete ein umfangreiches Verfahren mit vielen Anklagepunkten vor. Der Vorwurf lautete auf Landfriedensbruch als Rädelsführer, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Hausfriedensbruch und versuchte Brandstiftung. Am Tage der Urteilsverkündung lehnte der Verteidiger Kurt Groenewold den Vorsitzenden Richter Albrecht Menz wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Menz hatte an einer Feier der politischen Staatsanwaltschaft teilgenommen und dort, als erklärter Antialkoholiker, Alkohol zu sich genommen. Es bestand daher der Verdacht, man habe über das Verfahren gesprochen.

Da die Aktionen gegen das Verlagshaus Axel Springer, gegen den Vietnamkrieg und das Regime des Shah von Persien gerichtet waren, stellte die Verteidigung dazu zahlreiche Beweisträger.

Der Angeklagte wurde verurteilt. Die Prozesse erledigten sich 1969 durch die Heinemann-Amnestie.