RAF-Pressekonferenz Stuttgart, 1974
(v.l. KG, Klaus Croissant, Otto Schily, Hans-Christian Ströbele)
© dpa

1975-77

Prozess, Stuttgart-Stammheim

Die so genannten führenden Mitglieder der RAF, Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Marie Meinhof, Holger Meins und Jan Carl Raspe, wurden 1972 festgenommen.

Der Vorwurf der Anklage lautete: „Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung, Tötungsdelikte und Sprengstoff­attentate“ mit dem Ziel, „die freiheitlich demokratische Ordnung umzustoßen“. Gegenstand der Verteidigung waren die Haftbedingungen, Aktenmanipulationen und die Behinderung und Einschränkung der Verteidigung. Da die Mandanten den Vietnamkrieg und die Verwicklung der Bundesrepublik Deutschland in diesem zum Motiv für ihre Taten erklärten, stellte die Verteidigung zu diesem Thema zahlreiche Beweisanträge. In diesem Zusammenhang wurden Ende 1974, nach dem Hungertod von Holger Meins und der Ermordung des Richters Günther von Drenkmann in Berlin, die ersten Anti-Terror-Gesetze beschlossen. Diese führten 1975 zum Ausschluss der Rechtsanwälte Kurt Groenewold, Klaus Croissant und Hans-Christian Ströbele als Verteidiger.

Der Prozess wurde von einer Kampagne der Strafverfolgungsbehörden, insbesondere des Bundeskriminalamtes, gegen die Angeklagten und gegen die Verteidiger bestimmt, derart, dass Personen, die sich öffentlich gegen die Haftbedingungen aussprachen, mit Strafverfahren überzogen und sogar im Bundestag diffamiert wurden.

Im Bundestag bezeichnete man sowohl die Anwälte als auch andere, insbesondere den Literaturnobelpreisträger Heinrich Böll und den Psychologieprofessor Peter Brückner, als „Sympathisanten des Terrors“, die mit ihren Erklärungen zu den Haftbedingungen die RAF-Mitglieder „unterstützten“.

Während des Prozesses nahm Ulrike Meinhof sich das Leben. Die anderen Angeklagten wurden zu lebenslänglichen Freiheitsstrafen verurteilt. Das Urteil wurde nie rechtskräftig, da alle drei nach der Ermordung von Hans Martin Schleyer Selbstmord verübten.